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29.10.2024

Neu: Registrierungspflicht bei Verkauf von Lebensmittelbedarfsgegenständen!

Händler, somit auch handeltreibende Betriebe in den Reihen der E-Handwerke, die Lebensmittelbedarfsgegenstände wie Kaffeemaschinen, Kühlschränke, Toaster etc. verkaufen, müssen ihre Tätigkeit bis spätestens 31.10.2024 nach der aktuellen Bedarfsgegenständeverordnung bei ihrem örtlichen Amt für Lebensmittelüberwachung anzeigen.

Die Kontaktdaten der örtlich jeweils zuständigen Behörden sind dem folgenden Link im Bürgerportal des Landes (service-bw) zu finden: Lebensmittelüberwachung - zuständige Stelle.

Lebensmittelüberwachung - als Lebensmittelunternehmen registrieren - Serviceportal Baden-Württemberg

Das Formular zum postalischen oder E-Mailversand für die Anzeige kann auf der Seite des Verbraucherportals Baden-Württemberg abgerufen werden:

https://verbraucherportal-bw.de/,Lde/Startseite/Verbraucherschutz/Anzeigepflicht+bei+Lebensmittelbedarfsgegenstaenden

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